Je nach Wunsch ausführliches oder kurzes Gespräch
In der klassischen Hypnosetherapie ist es üblich, sich als Therapeut ein Bild vor der Gesamtsituation zu machen. Möglicherweise werde ich Sie bitten, vor der Sitzung einen Fragebogen auszufüllen. So sparen wir Zeit und Sie sparen Geld. Durch die intensive Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen kommt meist schon ein Stein ins Rollen. Der Heilungsweg beginnt bereits hier! Zusätzlich kann auch das Erstellen einer Liste hilfreich sein: Situationen, an denen Sie feststellen werden, dass sich Ihr Leben oder Ihre Gesundheit verbessert hat. So können Sie dann die Wirksamkeit der Hypnosesitzung für sich leicht überprüfen.
Sollte es Ihnen jedoch lieber sein nicht viel von sich oder Ihrer Zielsetzung preiszugeben, haben wir durch Methoden wie das Simpson-Protokoll auch die Möglichkeit verdeckt zu arbeiten.
Anzahl der Sitzungen
Bei der Hypnosetherapie handelt es sich um eine Form der Kurzzeittherapie.
In den meisten Fällen ist schon nach der ersten Sitzung eine deutliche Veränderung spürbar.
Bei Menschen, die Veränderungen generell im Leben lieber Schritt für Schritt erleben kann es sein, dass auch in der Therapie die Veränderungen auf diese Weise geschehen. Vielleicht hilft Ihnen folgende Info: Meist braucht es drei bis sieben Sitzungen. Bei manchen Menschen reicht auch schon eine einzige Sitzung aus.
Kostenerstattung
Private Krankenkassen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen zahlen in der Regel einen prozentualen Anteil der Behandlungen.
Die Höhe dieser Kostenrückerstattungen ist von Versicherung zu Versicherung verschieden.
Gegebenenfalls fragen Sie Ihre Krankenkasse zu den Möglichkeiten einer teilweisen Kostenübernahme für Psychotherapie beim Heilpraktiker.
Sozialer Therapieplatz
Ich biete bei finanziellen Problemen zwei soziale Therapieplätze an. Um solch einen stark verbilligten Therapieplatz bei mir zu erhalten, müssen Sie jedoch zum Teil mit längeren Wartezeiten rechnen. Es bestehen hierfür Wartelisten. Jederzeit können Sie mit mir auch über Zahlungserleichterungen wie Ratenzahlung sprechen.
Terminvereinbarungen
Da ich eine Terminpraxis führe und mir die Behandlungszeit (eine Stunde oder länger) für Sie persönlich reserviere, habe ich bei einer kurzfristigen Absage keine Möglichkeit, diesen Termin neu zu vergeben. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, benachrichtigen Sie mich bitte so früh wie möglich, jedoch spätestens bis 48 Stunden vorher per Telefon oder per Mail.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung ist in der Regel eine für beide Seiten gute Einigung möglich!
Bei wiederholtem kurzfristigem Absagen muss ich von folgender Regelung Gebrauch machen:
Termine (inkl. Ersttermin), die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, werden mit der Hälfte des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Termine, die kurzfristiger als 24 Stunden bzw. gar nicht abgesagt werden, werden mit dem vollen Honorar berechnet.